Auszug aus dem Markenangebot
Hier ein Auszug aus der Menge der rechtsbeständigen Marken, deren Markenrechtsinhaber größtenteils Manfred Klose ist. Die meisten der aufgeführten Begriffe werden im Rahmen unserer Agenturtätigkeit für Veranstaltungsprojekte für einen festgelegten Zeitraum lizenziert. Einige wenige haben vorübergehend keine Bestimmung und könnten unter Umständen sogar käuflich erworben werden:
H.de.M. und h-de-m
Die Wortmarke H.de.M. ist in den Klassen 35, 41 und 43 rechtsbeständig.
Die Wort-/Bildmarke "h-de-m HAUS DER ELEKTRONISCHEN MUSIK" ist in den Klassen 41 und 42 rechtsbeständig. Durch Gerichtsbeschluß darf der im Markenregister eingetragene Inhaber dieser Marken über diese Marken nicht mehr verfügen. Ein entsprechender Pfändungshinweis befindet sich als Eintragung im Register. Über das weitere Vorgehen ist noch nicht endgültig beschlossen worden, Interessenten können aber bereits jetzt mit uns Kontakt aufnehmen.
House+Visite
Eingetragene, rechtsbeständige Wort-/Bildmarke in den Klassen 09, 35 und 41. Vorübergehend frei zur Lizenzierung.
Luderpark
Eingetragene, rechtsbeständige Wortmarke in den Klassen 09, 35 und 41. Betreuung durch eigene Konzertagentur
Schlampenfieber
Eingetragene, rechtsbeständige Wortmarke in den Klassen 09, 35 und 41. Frei zur Lizenzierung für einzelne Veranstaltungen. Detailfragen klären wir gerne auf Anfrage.
Showtronic
Eingetragene Wortmarke in den Klassen 09, 11, 15, 16, 35, 38, 41, 42, 43 und 45. Die Verwendung dieser Marke sowie phonetisch gleich oder ähnlich klingender Marken auch in Kombination mit anderen Begriffen bleibt ausschließlich uns vorbehalten.
synergy2000
Eingetragene, rechtsbeständige Wort-/Bildmarke in den Klassen 09, 35 und 41. Frei zur sofortigen Lizenzierung, evtl. Verkauf.
X-Citer
Eingetragene, rechtsbeständige Wort-/Bildmarke in den Klassen 09, 11 und 41. Ab sofort frei zur Lizenzierung, evtl. Verkauf. Ebenfalls verkäuflich sind die Domains X-Citer.com und X-Citer.de.
X-tra schrill aus dem April
Eingetragene, rechtsbeständige Wortmarke in den Klassen 25, 41 und 43. Betreuung durch eigene Konzertagentur.
Einige weitere Marken sind bereits fest an Dritte vergeben oder fest an bestimmte Projekte gebunden. Wir werden aber auch für Ihr Vorhaben das passende Label prägen können. Mit dem Nutzungsrecht aus rechtsbeständigen Marken ist i.d.R. auch der Erwerb einer entsprechenden Domain kein Problem. Unsere Erfahrung zeigt, daß die entsprechenden "Dispute"-Anträge relativ schnell zum gewüschten Erfolg führen.
HINWEIS: Gemäß Rechtsberatungsgesetz sind wir nicht zur entgeltlichen Beratung in Rechtsangelegenheiten berechtigt! Alle Marken entstehen bei uns im Rahmen der Ausschöpfung unseres kreativen Potentials und werden i.d.R. zunächst für eigene Zwecke oder Auftragsarbeiten, deren Inhalt nicht die Anmeldung der Marke als solches ist, benutzt. Sollten Sie im Vorfeld der Übertragung einer unserer Marken Rechtsberatungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an eine nach Rechtsberatungsgesetz legitimierte Person.
|